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Aktuelles
Einführung von "Mein Justizpostfach"
Seit 12.10.2023 ist es jedermann möglich, über das kostenlos zu nutzende „Mein Justizpostfach“ mit Justizbehörden elektronisch auf einem sicheren Weg kommunizieren, d.h. sowohl Schriftstücke an Gerichte zu übersenden als auch zu empfangen. Diese Möglichkeit ist besonders für berichts- oder rechnungslegungspflichtige Betreuerinnen und Betreuer interessant. Nähere Informationen dazu findet man auf unserem Merkblatt.
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es soll für mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht sorgen.
Einen ersten Eindruck von den Zielen der Betreuungsrechtsreform vermittelt das Video des Bundesministeriums der Justiz, das Sie hier anschauen können.