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Aktuelles

Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es soll für mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht sorgen.

Einen ersten Eindruck von den Zielen der Betreuungsrechtsreform vermittelt das Video des Bundesministeriums der Justiz, das Sie hier anschauen können.



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