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Was ...
- muss ich tun, wenn mein Kind eine Behinderung hat und bald volljährig wird?
- mache ich, wenn ich merke, dass mein Nachbar dement ist und Hilfe braucht?
- kostet eine Betreuung?
- bedeutet die Einrichtung einer Betreuung für Eheschließung, Errichtung von Testamenten oder Wahlrecht?
- macht ein rechtlicher Betreuer?
- sind die Voraussetzungen, um Betreuer zu werden?
Was muss ich tun, wenn mein Kind eine Behinderung hat und bald volljährig wird? (zurück)
Sie können bei Gericht eine Betreuung anregen, sobald der Minderjährige das 17. Lebensjahr vollendet hat. Die Bestellung des Betreuers wird jedoch erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit wirksam.
Was muss ich tun, wenn ich merke, dass mein Nachbar dement ist und Hilfe braucht? (zurück)
Wenn es keine Personen gibt, die sich bereits um Ihren Nachbarn kümmern und die eine Vollmacht haben, können Sie bei Gericht eine Betreuung anregen. Oder Sie melden sich bei der Betreuungsbehörde und schildern dort die Situation.
Was kostet eine Betreuung (zurück)
Mit einem Betreuungsverfahren sind Kosten verbunden, die unter Umständen der Betreute tragen muss.
- Gerichtskosten muss der Betreute übernehmen, wenn sein Vermögen über
25.000 Euro liegt.
Hier fällt eine laufende Gebühr von mind. 200 Euro pro Jahr an. Zusätzlich werden die Kosten für ein ärztliches Gutachten, für Fahrtauslagen des Richters und für Zustellungen in Rechnung gestellt. - Ehrenamtliche Betreuer können ihre Auslagen erstattet bekommen; pauschal erhalten sie auf Antrag 425,00 Euro. Diese zahlt der Betreute wenn er Vermögen über 10.000 Euro hat.
- Die Vergütungen für Verfahrenspfleger und Berufsbetreuer sind von dem Betreuten
ab einem Vermögen von 10.000 Euro selbst zu tragen.
Was bedeutet die Einrichtung einer Betreuung für Eheschließung, Errichtung von Testamenten oder Wahlrecht
(zurück)
Wenn der Betreute in
der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann er heiraten und ein Testament
errichten. Die Betreuerbestellung hat darauf keinen Einfluss. Es bedarf hierfür nie der Zustimmung des Betreuers. Auch das Wahlrecht
behält der Betreute.
Was macht ein rechtlicher Betreuer? (zurück)
Grundsätzlich kann erst einmal jede volljährige, geschäftsfähige Person Betreuer werden, die geeignet ist, die einzelnen Aufgabenbereiche rechtlich zu besorgen. Die Betreuung soll, sofern möglich, ehrenamtlich geführt werden. Als ehrenamtliche Betreuer kommen insbesondere volljährige Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Nur dann, wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer. Bei der Auswahl des Betreuers soll auf den Willen des Betroffenen Rücksicht genommen werden. Den Wünschen des Betroffenen, wie die Betreuung zu führen ist, kommt besonderes Gewicht zu. Diese Wünsche kann der Betroffene - am besten zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch keine Betreuung braucht – in einer Betreuungsverfügung niederschreiben.