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Gerichtszahlstelle



Grundsätzlich sind Zahlungen an Gerichte unbar zu leisten. Nur ausnahmsweise können Zahlungen durch Übergabe von Bargeld geleistet werden, wenn Eile geboten ist, wenn dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist, insbesondere außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten von Banken und Sparkassen (Kreditinstituten), oder wenn eine unbare Zahlung wegen eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen der Höhe der Zahlung und den anfallenden Transaktionskosten unwirtschaftlich wäre.

Für den unbaren Zahlungsverkehr stehen Ihnen beim Amtsgericht Lörrach folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


  1. Überweisung auf ein Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg (Gerichtskasse). Bei Überweisung ist das Kassenzeichen 98 8077 300001 2 und die Sache (z.B. durch Mitteilung des Aktenzeichens) anzugeben.

    Das Konto bei der Landesoberkasse lautet:

    Landesoberkasse Baden-Württemberg (LOK B-W)
    Bank: BW Bank Karlsruhe
    IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
    BIC/SWIFT: SOLADEST

  2. Verwendung eines Gerichtskostenstemplers. Der Erwerb von Kostenmarken direkt beim Amtsgericht Lörrach ist allerdings nicht möglich.

  3. Erteilung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto. Dazu ist zur Anlage in dem Buchungssystem SAP die schriftliche Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats erforderlich. Das dazu erforderliche Formular erhalten Sie auf Antrag von uns zugeschickt. Geben Sie zur Anlage des Mandats die Daten des Kontos an, von dem die Zahlungen eingezogen werden sollen. Für die Ermächtigung zur Lastschrift für das jeweilige Verfahren verwenden Sie bitte das entsprechende  Formular (WORD, 71KB).

  4. Übersendung eines Verrechnungsschecks, sofern eine Scheckzahlung spezialgesetzlich zulässig ist (z.B. nach § 69 Abs.2 ZVG).

  5. Verwendung einer elektronischen Kostenmarke. Elektronische Kostenmarken können Sie über das  Justizportal des Bundes und der Länder erwerben. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verfahren.


Lesegeräte für die Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) oder am electronic-cash-Verfahren (PIN, Chip, Maestro) stehen beim Amtsgericht Lörrach leider nicht zur Verfügung.


 

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