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Das Nachlassgericht

Seit dem 01.01.2018 werden die Aufgaben des Nachlassgerichts nicht mehr von den Notariaten, sondern von den Amtsgerichten wahrgenommen. Informationen dazu erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Die Nachlassverfahren unterliegen strengen gesetzlichen Regeln, insbesondere was die Form und das Verfahren angeht. Diese gesetzlichen Vorgaben bestimmen maßgeblich die Verfahrensdauer und sind vom Nachlassgericht ausnahmslos zu beachten. Aufgrund der Komplexität der Verfahren sind allgemeine Aussagen zur Verfahrensdauer nicht möglich.

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