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Das Amtsgericht
Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für
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Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Unternehmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts
- Familienrechtsstreitigkeiten zum rechtlichen Interessenausgleich der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander.
- Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen (vor dem 01.09.2009 Vormundschaftssachen)
- Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
- Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
- Nachlass- und Teilungsverfahren
Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben
wahrgenommen.
Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Amtsgericht für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk
zuständig.
Nähere Informationen über die Zuständigkeit und Aufgaben unseres Amtsgerichts finden Sie unter den Unterseiten Zuständigkeit und Abteilungen.