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Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangsvollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig. Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten. Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden. Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht. Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse des Schuldners oder dem Firmensitz. Aufträge und Schriftstücke, die für den Gerichtsvollzieher bestimmt sind, schicken Sie bitte ausschließlich an die Gerichtsvollzieherstelle beim Amtsgericht. Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich. 

Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher wegen Geldforderungen Formularzwang besteht. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zwangsversteigerungen/freihändiger Verkauf

Derzeit finden keine Zwangsversteigerungen von gepfändeten Gegenständen statt. Gleiches gilt für den freihändigen Verkauf.

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