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Verfahrensarten
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Lörrach ist insbesondere zuständig für (für weitere Informationen folgen Sie dem jeweiligen Link):
- die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen,
- die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften,
- die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen,
- die Ermittlung der Erben,
- die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind,
- Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse,
- die Testamentsvollstreckung,
- die Nachlassverwaltung sowie
- sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz
zugewiesene Aufgaben
Wichtiger
Hinweis:
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehört nicht:
- allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren, dem materiellen Erbrecht (insbesondere der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen) und dem Erbschaftssteuerrecht;
- die Beantwortung von Fragen zu angeordneten Vermächtnissen und Auflagen;
- die Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen;
- die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses;
- die Abwicklung des Nachlasses;
- die Berechnung, Berücksichtigung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen;
- die Festsetzung der Erbschaftssteuer.