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Verfahrensarten 

 

Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Lörrach ist insbesondere zuständig für (für weitere Informationen folgen Sie dem jeweiligen Link):

Wichtiger Hinweis:

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehört nicht:

  • allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren, dem materiellen Erbrecht (insbesondere der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen) und dem Erbschaftssteuerrecht;
  • die Beantwortung von Fragen zu angeordneten Vermächtnissen und Auflagen;
  • die Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen;
  • die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses;
  • die Abwicklung des Nachlasses;
  • die Berechnung, Berücksichtigung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen;
  • die Festsetzung der Erbschaftssteuer.




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