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Das BOGY-Praktikum

Im Rahmen des einwöchigen Praktikums zur Berufsorientierung BOGY sollen die Schülerinnen und Schüler hauptsächlich die Berufe des Richters, des Staatsanwaltes und des Rechtspflegers kennenlernen.

Richterinnen und Richter entscheiden in Rechtsstreitigkeiten oder sonst in den Fällen, in denen der Gesetzgeber wegen der Wichtigkeit der Entscheidung und den damit verbundenen möglichen Konsequenzen die Entscheidungsbefugnis dem Richter übertragen hat.

Beim Amtsgericht sind in Zivilverfahren Einzelrichter tätig. Sie entscheiden in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Firmen. Oft geht es hier um Geldforderungen, grundsätzlich kann aber jeder privatrechtliche Anspruch Gegenstand eines Zivilverfahrens sein. In Strafverfahren entscheiden Richter als Einzelrichter oder zusammen mit ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Gegenstand des Verfahrens sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, z.B. Verkehrsverstöße. Die Richter des Familiengerichts entscheiden in den Familienverfahren, dass sind z.B. Streitigkeiten zwischen Eheleuten oder zwischen Eltern. Manchmal werden sie auch von sich aus tätig, z.B. wenn sie erfahren, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Betreuungsrichter entscheiden in Betreuungsverfahren unter anderem über die Bestellung von rechtlichen Betreuern für solche Menschen, die krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr richtig regeln können.

Richter und Richterinnen sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass ihnen niemand vorschreiben kann, wie sie entscheiden sollen. 

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt man durch ein Studium, das mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossen wird und dem Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung nach der Praxisausbildung, dem Referendariat.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfolgen als Vertreter des Staates Straftaten. Sie leiten die Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage auftreten.

Zur Ausübung des Berufs benötigt man ebenfalls die Befähigung zum Richteramt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger treffen gerichtliche Entscheidungen in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, z.B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen. In der Justizverwaltung können sie auch Führungsaufgaben übernehmen, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/innen.

Rechtspfleger/innen sind in in erster Linie bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung tätig. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung an Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. In den Ausbildungsjahren 1 und 3 findet die Ausbildung in Baden-Württemberg als Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzungen statt, im Ausbildungsjahr 2 erfolgt die praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Hochschulabschluss ist deutschlandweit anerkannt.

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