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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Es ist außerdem Insolvenzgericht und Nachlassgericht.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Vollstreckungsgericht zuständig, wo das Vermögen liegt.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Aufgaben und Verfahren.