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Organisation - Wer macht was beim Amtsgericht?

Dienstvorstand des Amtsgerichts Lörrach ist dessen Direktor. Er ist zusammen mit dem Verwaltungsleiter Dienstvorgesetzter der Beamten und Angestellten. Die Dienstaufsicht über die Richter übt aber der Präsident des Landgerichts Freiburg aus. Daneben kümmert sich der Direktor und der Verwaltungsleiter um das Gericht als Einrichtung, also beispielsweise um Gebäude und sonst das Arbeitsumfeld. Üblicherweise hat der Direktor nicht nur Verwaltungs- sondern auch richterliche Aufgaben. 

Beim Amtsgericht Lörrach entscheiden die Richter in Zivilverfahren, Familienverfahren und Betreuungsverfahren als Einzelrichter, in Strafsachen als Einzelrichter oder als Schöffengericht zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit sind die Richter unabhängig und weisungsfrei.

Rechtspfleger nehmen richterliche Aufgaben in den Rechtsgebieten wahr, die ihnen vom Rechtspflegergesetz zugewiesen sind. Auch sie sind weisungsfrei.

In den Assistenzteams arbeiten Beamte des mittleren Dienstes und Justizangestellte. Sie üben Unterstützungstätigkeiten für die Richter und Rechtspfleger aus, erledigen aber darüberhinaus als Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch durch das Gesetz zugewiesene Aufgaben.

Die Wachtmeister sind für die Sicherheit und Ordnung im Gericht zuständig. Sie versorgen außerdem die Post und kümmern sich auch sonst um alles, was im und um das Gebäude an Arbeiten anfällt.

Die Gerichtsvollzieher vollstrecken gerichtliche Entscheidungen und nehmen Zustellungen vor.

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