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Das Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Lörrach. Es ist zuständig für:

  • Betreuungsverfahren nach § 271 Nr. 1 bis 3 FamFG
  • Unterbringungsverfahren nach § 312 Nr. 1 bis 4 FamFG, d.h. Verfahren zur Genehmigung der Zustimmung von Betreuer/-innen und Bevollmächtigten zu einer freiheitsentziehenden Unterbringung, zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen und Verfahren nach dem PsychKHG.

Nähere Informationen zur Betreuungsabteilung finden Sie hier

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