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NEU: Seit 12.10.2023 ist es jedermann möglich, über das kostenlos zu nutzende „Mein Justizpostfach“ mit Justizbehörden elektronisch auf einem sicheren Weg kommunizieren, d.h. sowohl Schriftstücke an Gerichte zu übersenden als auch zu empfangen. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr findet Sie auf dieser Unterseite.