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Die Ziele der Betreuungsrechtsreform in 60 Sekunden

  • Die Selbstbestimmung betreuter Menschen soll konsequent verwirklicht und gestärkt werden. 
  • Der Betreute soll sein Leben nach seinen Wünschen im Rahmen seiner Möglichkeiten gestalten. 
  • Hierbei soll der Betreuer ihn - wenn erforderlich- unterstützen und vertreten. 
  • Der Betreuer hat die aktuellen und bereits geäußerten Wünsche des Betreuten festzustellen und zu erfüllen. 
  • Menschen mit Betreuung werden sowohl durch den Betreuer als auch das Betreuungsgericht stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen. 
  • Berufsbetreuer müssen sich jetzt bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. 
  • Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre oder persönliche Bindung zum Betreuten sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann. 

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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