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Die Ziele der Betreuungsrechtsreform in 60 Sekunden
- Die Selbstbestimmung betreuter Menschen soll konsequent verwirklicht und gestärkt werden.
- Der Betreute soll sein Leben nach seinen Wünschen im Rahmen seiner Möglichkeiten gestalten.
- Hierbei soll der Betreuer ihn - wenn erforderlich- unterstützen und vertreten.
- Der Betreuer hat die aktuellen und bereits geäußerten Wünsche des Betreuten festzustellen und zu erfüllen.
- Menschen mit Betreuung werden sowohl durch den Betreuer als auch das Betreuungsgericht stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen.
- Berufsbetreuer müssen sich jetzt bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen.
- Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre oder persönliche Bindung zum Betreuten sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.