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Strafprozess und Strafe

Der Strafprozess dient der Feststellung des strafwürdigen Sachverhalts, der dafür angemessenen Strafe und gegebenenfalls der zu verhängenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. 

Strafen sind 

  • die Geldstrafe
  • die Freiheitsstrafe.

Als Nebenstrafe kann ein Fahrverbot verhängt werden. 

Grundlage für die Zumessung der Strafe ist die Schuld des Täters, wobei das Gericht die für und gegen den Täter sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen hat.

Bei der Geldstrafe, die sich aus Tagessatzanzahl x Tagessatzhöhe errechnet, kennzeichnet die Tagessatzanzahl die Schuld des Täters, während sich die Höhe des einzelnen Tagessatzes in der Regel an dem durchschnittlichen Tagesnettoeinkommen bemisst. Die Höhe des Tagessatzes darf 1,00 EUR nicht unter- und 30.000,00 EUR nicht überschreiten. Dadurch soll erreicht werden, dass die verhängte Strafe trotz unterschiedlicher Einkommen als ähnlich hart empfunden wird.

Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig auch ohne Vollstreckung der Freiheitsstrafe keine Straftaten mehr begehen wird. Bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nur bei Vorliegen weiterer besonderer Umstände möglich. 

Die Verhängung einer Strafe ohne Hauptverhandlung und Beweisaufnahme ist möglich, wenn das Gericht einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl erlässt und der Angeklagte dagegen keinen Einspruch einlegt. 

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