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Dolmetscher
Dolmetscher und Übersetzer sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander
verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich. Die Gerichtssprache ist
zwar deutsch. Wird aber vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist
meistens ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung für Dolmetscher wird nach Stunden, die für Übersetzer nach Umfang und
Schwierigkeit des schriftlichen Textes bemessen. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte
Aufwendungen beantragt werden.
Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt
und vereidigt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung dafür besitzen. Diese Voraussetzungen werden
von der Verwaltung des Landgerichts geprüft. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten
des Landgerichts gestellt werden muss.