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Elektronischer Rechtsverkehr
Ab 01.01.2018 müssen alle Gerichte bundesweit elektronisch erreichbar sein - allerdings nur auf bestimmten Kommunikationswegen, nicht über eine gewöhnliche e-Mail-Adresse. Diese Kommunikationswege sind:
- DE-Mail (qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich) - Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und in der Broschüre des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
- EGVP (qualifizierte elektronische Signatur ist erforderlich) - Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite egvp.de.
- beA für Rechtsanwälte/-innen (qualifizierte elektronische Signatur ist teilweise erforderlich).
