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Elektronischer Rechtsverkehr

Ab 01.01.2018 müssen alle Gerichte bundesweit elektronisch erreichbar sein - allerdings nur auf bestimmten Kommunikationswegen, nicht über eine gewöhnliche e-Mail-Adresse. Diese Kommunikationswege sind:

  • DE-Mail (qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich) - Informationen dazu finden Sie auf der  Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und in der  Broschüre des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • EGVP (qualifizierte elektronische Signatur ist erforderlich) - Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite  egvp.de.
  • beA für Rechtsanwälte/-innen (qualifizierte elektronische Signatur ist teilweise erforderlich).



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