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Elektronischer Rechtsverkehr

Ab 01.01.2018 müssen alle Gerichte bundesweit elektronisch erreichbar sein - allerdings nur auf bestimmten Kommunikationswegen, nicht über eine gewöhnliche e-Mail-Adresse. Diese Kommunikationswege sind:

NEU: Seit 12.10.2023 ist es jedermann möglich, über das kostenlos zu nutzende „Mein Justizpostfach“ mit Justizbehörden elektronisch auf einem sicheren Weg kommunizieren, d.h. sowohl Schriftstücke an Gerichte zu übersenden als auch zu empfangen. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt



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