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Elektronischer Rechtsverkehr
Ab 01.01.2018 müssen alle Gerichte bundesweit elektronisch erreichbar sein - allerdings nur auf bestimmten Kommunikationswegen, nicht über eine gewöhnliche e-Mail-Adresse. Diese Kommunikationswege sind:
- DE-Mail (qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich) - Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und in der Broschüre des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
- eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach - Informationen dazu finden Sie auf der Internetpräsenz des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs und diesem Merkblatt. Nötig ist eine kostenpflichtige Software eines Drittanbieters.
- beA für Rechtsanwälte/-innen
- beBPo (elektronisch Behördenpostfach) für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
NEU: Seit 12.10.2023 ist es jedermann möglich, über das kostenlos zu nutzende „Mein Justizpostfach“ mit Justizbehörden elektronisch auf einem sicheren Weg kommunizieren, d.h. sowohl Schriftstücke an Gerichte zu übersenden als auch zu empfangen. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.