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Grundbuchämter

Seit dem 01.01.2018 werden in Baden-Württemberg sämtliche Grundbücher nicht mehr von den kommunalen oder staatlichen Grundbuchämtern sondern von den Amtsgerichten geführt. Zuständig sind dann die Grundbuchabteilungen bei 13 Amtsgerichten. Für Grundstücke im Bezirk des Amtsgerichts Lörrach ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Emmendingen.



 

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