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Hilfen im Verfahren
Das deutsche Prozess- und Verfahrensrecht bietet in vielerlei Hinsicht Hilfen für bedürftige oder sonst zu unterstützende Beteiligte. Im einzelnen handelt es sich unter anderem um folgende Hilfen:
- Beratungshilfe
- Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- Reiseentschädigung/Reisekostenvorschuss
- Psychosoziale Prozessbegleitung für Zeugen
- Beistandschaft für Nebenkläger
- sonstige Hilfen für Opfer einer Straftat