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Parteien und Beteiligte

Im Zivilprozess heißt diejenige Partei, die einen Anspruch einklagt, Kläger, die Gegenpartei Beklagter. Macht die beklagte Partei ihrerseits innerhalb des bereits anhängigen Verfahrens klageweise einen Anspruch gegen die klagende Partei geltend, heißt sie Widerkläger, die Gegenpartei Widerbeklagter.

Im Strafverfahren heißt die Personen, gegen die das Strafverfahren verhandelt wird, Angeklagter. Daneben gibt es noch die Staatsanwaltschaft und u.U. den Nebenkläger.

Im Familienrechtsstreit heißen die Beteiligten Antragsteller und Antragsgegner. Daneben gibt es im Familienverfahren weitere Beteiligte. Welche Personen als weitere Beteiligte durch das Gericht herangezogen werden können oder sogar müssen, hängt von der Verfahrensart ab.

Im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren heißt die Person, wegen der das Verfahren durchgeführt wird, Betroffener. Wie im Familienverfahren gibt es auch im Betreuungsverfahren weitere Beteiligte. Auch hier hängt es von der Verfahrensart ab, welche Personen als weitere Beteiligte hinzugezogen werden müssen.

Im Vollstreckungsverfahren heißen die Beteiligten Schuldner und Gläubiger. Als weiterer Beteiligter kommt der Drittschuldner in Betracht.

Im Insolvenzverfahren heißen die Beteiligten Gemeinschuldner und Gemeingläubiger.



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