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Psychosoziale Prozessbegleitung für Zeugen

Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung in Strafsachen durch dazu besonders qualifizierte Personen betreut und unterstützt. Der Prozessbegleiter hat dazu ein Anwesenheitsrecht. Dadurch soll die individuelle Belastung der Verletzten reduziert werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist damit eine besondere Form des Opferschutzes. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Verletzte einen Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbegleiters durch das Gericht, in diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten. Grundsätzlich soll den Prozessbegleitern in den Gerichtsgebäuden unentgeltlich ein Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem die betroffenen Zeugen betreut werden können. Dies ist beim Amtsgericht Lörrach leider aufgrund fehlender Raumkapazitäten nicht möglich. 



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