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Registrierung nach dem Rechtsdienstleistergesetzes

Zuständige Registrierungsbehörde ist für den Geschäftsbezirk der Landgerichte Freiburg, Kosntanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen ist das Landgericht Freiburg. Nähere Informationen zu den Registrierungsvoraussetzungen und dem Registrierungsverfahren finden Sie auf der Internetseite "Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen".

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