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Urkundssachen

Nach Auflösung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg werden ein Teil der bis dahin angefallenen notariellen Urkunden beim den Amtsgerichten verwahrt. Diese sind dann zuständig für die diese Urkunden betreffenden Amtshandlungen, insbesondere die Erteilung von Akteneinsicht sowie von Ausfertigungen und Abschriften. Wo notarielle Urkunden verwahrt werden, kann online über die "Urkundensuche" auf der Internetseite der Bundesnotarkammer ermittelt werden. 


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