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Zivilsachen
In Zivilsachen ist das Amtsgericht erstinstanzlich tätig, es entscheidet ein Berufsrichter als Einzelrichter. Das Zivilrecht (auch bürgerliches oder privates Recht genannt) dient dem rechtlichen Interessenausgleich der in der Gesellschaft lebenden oder handelnden Personen untereinander.
Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Unternehmen mit Ausnahme des Arbeitsrechts mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Beispiele sind Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag (z.B. Bausachen) und Schadensersatzklagen (z.B. nach Verkehrsunfall) sowie Erbstreitigkeiten. Zivilrechtsstreitigkeiten sind häufig auf Zahlung gerichtet, können aber auch andere Ziele haben - etwa die Herausgabe bestimmter Gegenstände, Widerruf ehrverletzender Äußerungen, Unterlassung oder Vornahme bestimmter Handlungen.
Das in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelte Zivilverfahren verlangt von den Parteien besonderes sorgfältiges Handeln. Beweis wird nicht von Amts wegen erhoben, sondern nur über Tatsachen, die zwischen den Parteien streitig sind. Wird eine Behauptung nicht bestritten, gilt sie als zugestanden - in der Regel mit der Folge, dass das Gericht diese Tatsache seiner Entscheidung zugrunde legen muss.
Eine (vereinfachte) Übersicht zu dem Instanzenzug in Zivilsachen finden Sie hier.