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Geschäftsverteilungsplan

Der Geschäftsverteilungsplan regelt die interne Zuständigkeit beim Amtsgericht Lörrach. Soweit es die Geschäfte der Richterinnen und Richter angeht, wird die Verteilung der richterlichen Geschäfte jährlich durch das von den Richterinnen und Richtern gewählte Präsidium beschlossen, wobei die Verteilungskritierien (z.B. Endziffer des Aktenzeichens oder erster Buchstabe des Nachnamens der beklagten Partei) allgemein festgelegt werden müssen. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Nach ähnlichen Kriterien werden auch die Zuständigkeiten der Rechtspfleger/-innen und der Servicekräfte festgelegt.

Die zusammengefasste Fassung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanesfinden Sie hier zum Download.

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