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Rechtspfleger*innen tragen Robe

Datum: 09.02.2021

Kurzbeschreibung: Rechtspfleger*innen tragen künftig bei öffentlichen Terminen Robe

Rechtspfleger können in Baden-Württemberg bei wichtigen Terminen ab sofort eine Robe tragen. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung mit Wirkung Januar 2021 ermöglicht. Rechtspfleger nehmen in der Justiz auch richterliche Tätigkeiten wahr. Sie entscheiden wie Richter unabhängig und eigenverantwortlich und sind nur an das Recht und Gesetz gebunden. Bislang tragen nur Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtsanwälte eine Robe. Beim Amtsgericht Lörrach gibt es insgesamt 16 Rechtspfleger. Zu ihren Arbeitsbereichen gehören Familien-, Betreuungs- und Vollstreckungsverfahren aber auch Insolvenzverfahren sowie Zwangsversteigerungen und Nachlassangelegenheiten. Direktor des Amtsgerichts Frank Müller freut sich, dass nun auch die Rechtspfleger bei wichtigen Terminen eine Robe tragen dürfen. Rechtspfleger sind weit weniger bekannt als die Richter. Sie nehmen aber zur Erfüllung der rechtsstaatlichen Aufgaben eine sehr wichtige Rolle im gehobenen Justizdienst ein. 

 

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