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Gesetzliche Erbfolge
Das deutsche Erbrecht ist - mit Ausnahme des Ehegatten und des Lebenspartners - ein Verwandtenerbrecht. Dabei unterscheidet das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verschiedene Ordnungen, die die verwandtschaftliche Nähe des gesetzlichen Erben zum Verstorbenen
widerspiegeln und die in einer Rangfolge stehen: Angehörige einer höheren Ordnung schließen Angehörige niedrigerer
Ordnungen aus. Auch innerhalb einer Ordnung schließen lebende Mitglieder einer Ordnung die Nachkömmlinge in der Regel aus.
Deshalb ist die Feststellung, ob jemand Erbe geworden ist, um so einfacher, je näher er dem Verstorbenen verwandtschaftlich
stand.