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Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Freiburg nimmt den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg und damit auch für das Amtsgericht Lörrach wahr.

Der Bereitschaftsdienst ist eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das eigentlich zuständige Amtsgericht wieder Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22.00 Uhr, freitags von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

In Eilsachen, für die der Bereitschaftsdienst zuständig ist, wenden Sie sich an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst.

Bitte beachten Sie:

E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts Lörrach oder des Amtsgerichts Freiburg werden erst am nächsten Arbeitstag zur Kenntnis genommen und bearbeitet.

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