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Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet die Möglichkeit, bei unstreitigen Geldforderungen schnell einen vollstreckbaren Titel - den Vollstreckungsbescheid - zu erlangen. Die behauptete Forderung wird inhaltlich erst dann geprüft, wenn der Schuldner rechtzeitig Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid oder rechtzeitig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. 

Das gerichtliche Mahnverfahren wird in Baden-Württemberg zentralisiert beim Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung- Postfach 10 60 07, 70049 Stuttgart - geführt. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann entweder schriftlich oder elektronisch übermittelt gestellt werden:

  • für den schriftlichen Antrag ist die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben, der im Schreibwarenhandel erworben werden kann. Der Antrag kann aber auch online auf der Internetseite online-mahnantrag.de ausgefüllt und dann ausgedruckt und an das Mahngericht übersandt werden.
  • für den elektronisch übermittelten Antrag bedarf es der Verschlüsselung und der elektronischen Signatur. Nähere Informationen erhalten Sie hier

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