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Schlichtungsverfahren
Ein förmliches Schlichtungsverfahren als Voraussetzung eines zivilrechtlichen Klageverfahrens gibt
es in Baden-Württemberg nicht mehr.
Dennoch gibt es weiter Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung. Einen Überblick über die einzelnen inländischen und grenzüberschreitenden Verfahren gibt die Seite "Schlichten statt Richten" des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.