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Strafvollstreckung

Die Vollstreckung rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen Erwachsener obliegt der Staatsanwaltschaft. Diese vollstreckt Geldstrafe und lädt im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zum Strafantritt. Kann die Geldstrafe nicht beigetrieben werden, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Im Rahmen des Projekts "Schwitzen statt Sitzen" besteht u.U. die Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. 

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