Suchfunktion

Einfamilienhaus

Verkehrswert: 510.000,00 Euro

Termin: 13.12.2023

Ort: Binzen

Aktenzeichen:            

2 K 22/18

Lörrach, 22.08.2023

 



 

 

 

Amtsgericht Lörrach

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

 

 

 

 

Terminsbestimmung:

 

 

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

13.12.2023

08:30 Uhr

S 1.53, Sitzungssaal

Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79539 Lörrach

 

öffentlich versteigert werden:

 

 

Grundbucheintragung:

 

 

Eingetragen im Grundbuch von Binzen

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Binzen

9033

Gebäude- und Freifläche

Sohlweg 9

573

1968

 

 

 

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angaben d. Sachverständigen):

Binzen: Freistehendes Einfamilienhaus, Bj 2007, 147 m² Wohnfläche im EG und OG, 48 m² im Keller, Instandsetzungsbedarf und fehlende Innenbesichtigung sind innerhalb des SV-Gutachtens wertmäßig berücksichtigt.

                                                                      

Verkehrswert:

510.000,00 €

 

 

 

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Rechtsanwalt Nann, Stadtstr. 23, 79104 Freiburg (Az 2320180026) Tel 0761/36800-0

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.06.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Weitere Informationen unter www.amtsgericht-loerrach.de (Rubrik: "Aktuelles" und "Zwangsversteigerungstermine")

 

Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort können Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit finden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2340650000167, Az. 2 K 22/18

AG Lörrach

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 

Scheck
Rechtspflegerin

 

 

Fußleiste