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Einfamilienhaus
Verkehrswert: 510.000,00 Euro
Termin: 13.12.2023
Ort: Binzen
Aktenzeichen: 2 K 22/18 |
Lörrach, 22.08.2023 |
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Amtsgericht Lörrach VOLLSTRECKUNGSGERICHT |
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Terminsbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Mittwoch, 13.12.2023 |
08:30 Uhr |
S 1.53, Sitzungssaal |
Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79539 Lörrach |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Binzen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Binzen |
9033 |
Gebäude- und Freifläche |
Sohlweg 9 |
573 |
1968 |
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angaben d. Sachverständigen):
Binzen: Freistehendes Einfamilienhaus, Bj 2007, 147 m² Wohnfläche im EG und OG, 48 m² im Keller, Instandsetzungsbedarf und fehlende Innenbesichtigung sind innerhalb des SV-Gutachtens wertmäßig berücksichtigt.
Verkehrswert: |
510.000,00 € |
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Ansprechpartner des Gläubigers für
Interessenten:
Rechtsanwalt Nann, Stadtstr. 23, 79104 Freiburg (Az 2320180026) Tel
0761/36800-0
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.06.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.
Weitere Informationen unter www.amtsgericht-loerrach.de (Rubrik: "Aktuelles" und "Zwangsversteigerungstermine")
Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort können Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit finden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2340650000167, Az. 2 K 22/18 AG Lörrach |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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Rechtspflegerin
