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Nachlassgericht in engem Austausch mit Standesämtern - positives Fazit nach 2 Jahren Nachlassgericht Lörrach

Datum: 22.01.2020

Kurzbeschreibung: Einmal im Jahr treffen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachlassgerichts beim Amtsgericht Lörrach mit den im Bezirk ansässigen Standesämtern.

Einmal im Jahr treffen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachlassgerichts beim Amtsgericht Lörrach mit den im Bezirk ansässigen Standesämtern. Ziel ist die Verbesserung der Abläufe und der kollegiale Austausch. Die Standesämter übernehmen nicht nur für das Nachlassgericht teilweise Aufgaben der Nachlasssicherung, sie geben auch den Hinterbliebenen erste Informationen zu dem nicht immer einfachen Rechtsgebiet „Nachlass“. Für den Bürger ist nach einem Sterbefall oftmals das Standesamt erster Ansprechpartner. Stellt sich dabei heraus, dass weitere gerichtliche Maßnahmen bezüglich des Nachlasses erforderlich sind, wie etwa die Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung eines Erbscheins, verweist das Standesamt den rechtssuchenden Bürger an das Nachlassgericht. Erster Anlaufpunkt dort ist die eigens eingerichtete (Nachlass-) Infothek, die jedes Jahr knapp 2.500 Bürgern weiterhilft und über 3.000 Testamente verwahrt. Verwaltungsleiter Karim Chermiti ist stolz auf die Nachlassabteilung, die nach der Notariatsreform vor rund 2 Jahren als weitere Abteilung beim Amtsgericht eingerichtet wurde und die sich unter großem Einsatz der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und der Serviceeinheiten zu einer intakten und laufenden Einheit entwickelt hat. Anders als bei einigen anderen Gerichten ist es unter der Führung des ehemaligen Verwaltungsleiters Sönke Blunck – mittlerweile auch Nachlassrechtspfleger – gelungen, einen fast reibungslosen Übergang zu schaffen. Das findet auch der Vorsitzende des Lörracher Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Dr. Klaus Krebs, Fachanwalt für Erbrecht: „Die Anwälte des Anwaltsvereins Lörrach, mich eingeschlossen, können sich immer freuen, wenn ein Fall in die Zuständigkeit des Nachlassgerichts Lörrach fällt. Der fachliche Austausch funktioniert reibungslos, die Wege sind kurz und unnötige bürokratische Hürden werden vermieden, wo es nur möglich ist. Die Gewinner sind die Beteiligten im Nachlassverfahren, allen voran die Erben.“ „Die Bürger bekommen bei uns zeitnah einen Termin und meist auch in kurzer Zeit eine nachlassgerichtliche Entscheidung“, führt Direktor Frank Müller aus. Dies sei auch den guten Standesbeamten zu verdanken, die kompetente Auskünfte erteilen und den Kontakt zu den nachfolgenden Behörden vermitteln.

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